Allgemeiner Name: Azoxystrobin
Chemische Bezeichnung:
Methyl(2E)-2-(2-{[6-(2-Cyanophenoxy)pyrimidin-4-yl]oxy}phenyl)-3-methoxyprop-2-enoat
Summenformel: C22H17N3O5
Physikalische und chemische Eigenschaften:
Aussehen Weißer kristalliner Feststoff
Allgemeiner Name: Azoxystrobin
Chemische Bezeichnung:
Methyl(2E)-2-(2-{[6-(2-Cyanophenoxy)pyrimidin-4-yl]oxy}phenyl)-3-methoxyprop-2-enoat
Summenformel: C22H17N3O5
Strukturformel:
Molekulargewicht: 403.39
RECHTSSACHE Nr. : 131860-33-8
Physikalische und chemische Eigenschaften:
Aussehen Weißer kristalliner Feststoff
Verwendung:
Azoxystrobin ist ein xylem-mobiles systemisches Fungizid mit translaminaren, schützenden und heilenden Eigenschaften. Bei Getreidekulturen, ihrem Hauptausgang, beträgt die Dauer der Seuchenbekämpfung im Allgemeinen etwa vier bis sechs Wochen während der Periode der aktiven Stängelverlängerung. Alle Pestizide müssen eine Registrierung bei den zuständigen Behörden des Landes beantragen, in dem sie verwendet werden. In den Vereinigten Staaten ist die Environmental Protection Agency (EPA) für die Regulierung von Pestiziden gemäß dem Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act (FIFRA) und dem Food Quality Protection Act (FQPA) verantwortlich. Ein Pestizid darf nur gemäß den Anweisungen auf dem Etikett, das zum Zeitpunkt des Verkaufs des Pestizids enthalten ist, legal verwendet werden. Der Zweck des Labels ist es, "klare Anweisungen für eine effektive Produktleistung bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu geben". Ein Etikett ist ein rechtsverbindliches Dokument, das vorschreibt, wie das Pestizid verwendet werden kann und muss, und die Nichtbeachtung des Etiketts, wie es bei der Verwendung des Pestizids geschrieben wurde, ist ein Bundesvergehen. Innerhalb der Europäischen Union wird ein 2-stufiger Ansatz für die Zulassung und Zulassung von Pestiziden verwendet. Erstens: Bevor ein formuliertes Produkt für den Markt entwickelt werden kann, muss der Wirkstoff für die Europäische Union zugelassen werden. Nachdem dies erreicht ist, muss die Zulassung für das spezifische Produkt bei jedem Mitgliedstaat beantragt werden, in den der Antragsteller es verkaufen möchte. Anschließend gibt es ein Überwachungsprogramm, um sicherzustellen, dass die Pestizidrückstände in Lebensmitteln unter den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegten Grenzwerten liegen.
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