EU verlängert Zulassungsfristen für Prothioconazol, S-Metolachlor, Tebuconazol
Die Europäische Kommission kündigte die Verlängerung der Genehmigungsfristen für einige Pestizidwirkstoffe an.
Da sich die Bewertung dieser Wirkstoffe aus Gründen, die die Klägerinnen nicht zu vertreten hätten, verzögert worden seien, könnten die Genehmigungen dieser Wirkstoffe ablaufen, bevor über ihre Erneuerung entschieden worden sei. Es ist daher notwendig, ihre Genehmigungsfristen zu verlängern, um die für den Abschluss der Bewertung erforderliche Zeit bereitzustellen.
Der Genehmigungszeitraum für den Wirkstoff Flurochloridon wird bis zum 31. Mai 2023 verlängert, und der Genehmigungszeitraum für Beflubutamid, Benthiavalicarb, Boscalid, Captan, Dimethomorph, Ethephon, Fluoxastrobin, Folpet, Formetanat, Metazachlor, Metribuzin, Milbemectin, Phenmedipham, Pirimiphos-methyl, Propamocarb, Prothioconazol und S-Metolachlor wird bis zum 31. Juli 2023 verlängert.
Der Zulassungszeitraum von Metam wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert und die Zulassung von Metamitron, Pyrethrinen, Gibberellinsäure, Gibberellinen, Tebuconazol und Sulcotrion bis zum 31. August 2023 verlängert.
Weitere Informationen sind der offiziellen Mitteilung der Kommission zu entnehmen.
Quelle: EUR-Lex